Gerade weil ROVATOR eine kleine Firma ist, wird Flexibilität um so grösser geschrieben! Es ist eine Tatsache, dass ein Wartungsvertrag für viele unserer Tür- und Toranlagen besteht - leider gibt es auch Gründe, die die Ausführung einer Wartung verunmöglichen, wie etwa Urlaubszeiten und wichtige Termine, Veränderung der Lebenssituation der Versicherten oder etwa bauliche Anpassungen. Dann kann es passieren, dass rein terminlich betrachtet eine Wartungsperiode ausfällt ...
ROVATOR nutzt die eigene Flexibilität und verrechnet die Dienstleistung für eine Wartung auch erst dann, wenn diese erbracht wurde. Das unterscheidet uns massiv von unseren Mitbewerbern.
Mit der richtigen Wartung und dem professionellem Service verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Türe!
Sicherheit mit einem Wartungsvertrag!
Täglich öffnen und schliessen Menschen Türen und passieren Tore. Nicht immer geschieht das völlig reibungslos. Betreiber sollen automatisierte Anlagen mit Sicherheitselementen versehen und sie regelmässig warten. Dadurch nimmt die Sicherheit für Benutzerinnen und Benutzer zu.
Mit Türen und Toren ereignen sich immer wieder Unfälle. Von eingeklemmten Fingern bis hin zu Knochenbrüchen oder Schlimmerem – fast jeder dieser Unfälle könnte vermieden werden. Denn ist eine automatisierte Anlage technisch auf dem neusten Stand und wird sie regelmässig und fachgerecht gewartet, sinkt das Unfallrisiko beträchtlich. Sind Gefahrenstellen und Schwachpunkte bekannt, können geeignete Schutzmassnahmen getroffen werden.
Wartung Ohne regelmässige und fachgerechte Wartung wird jede automatische Tür früher oder später zum Sicherheitsrisiko. Das bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung empfiehlt, bei einer ausgewiesenen Fachfirma einen Wartungsvertrag abzuschliessen.
Auch beim Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein verlangt die Norm nach einem Instandhaltungskonzept für "Kraftbetätigte Türen und Tore".
In diesem Fall stellt ein Wartungsvertrag ein solches Konzept dar.
SIA 343.401
Die Wartungskosten werden wir aufgrund der Spezifikationen Ihrer Anlage berechnet. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Tore
Im öffentlichen und gewerblichen Bereich sehen das Baurecht und das Arbeitsschutzrecht die jährliche Sicherheitsprüfung gemäss EKAS Richtlinie Nr. 6512 für kraft betätigte Tore vor. Der Betreiber ist für den sicheren Betrieb der Toranlagen verantwortlich und muss sicherstellen, dass in regelmässigen Abständen an den Toren Prüfungen und Wartungen durch eine sachkundige Person vorgenommen wird.
Gerne übernehmen wir für Sie die einmalige oder jährliche Serviceleistung.
Es würde uns freuen, wenn Sie von unseren Dienstleistungen profitieren und erwarten gerne Ihre Nachricht.